Typisches Bild: Ein Beschuldigter betritt in Begleitung von Justizwachebeamten den Gerichtssaal, sein Gesicht hinter einem Aktendeckel versteckt. Doch darf er das und warum macht er das?
Am Thema Kriminalität Interessierte und True Crime-Fans stellen sich oft die Frage, ob gegen verstorbene Tatverdächtige ermittelt werden darf. Ist das möglich oder ist es sogar gesetzlich verboten?
Ein 32-Jähriger wurde vom Landgericht Saarbrücken wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern und Kinderpornos zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – nicht das erste Urteil.