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Der Beschuldigte wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, versteckt sich hinter einem Aktendeckel. Foto: Standl
Crime

Kindesmissbrauch im Saarland: 2020 verurteilt, jetzt wieder – So hoch ist jetzt die Gesamtfreiheitsstrafe

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Ein 32-Jähriger wurde vom Landgericht Saarbrücken wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern und Kinderpornos zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – nicht das erste Urteil.

Von Michi Jo Standl

Saarbrücken. H. S. wurde im Dezember 2020 von der Jugendkammer I des Landgerichtes Saarbrücken zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte 2019 zwei Kinder (damals 10 und 11) in einem Waldstück in Saarlouis missbraucht.

Weitere Taten: Jetzt insgesamt über 11 Jahre Freiheitsstrafe

In nur zwei Verhandlungstagen am Landgericht wurden dem gebürtigen Kaiserslauterer nun weitere Missbrauchstaten sowie der Besitz und die Herstellung von Kinderpornos nachgewiesen. Zur bereits verhängten Haftstrafe kommen weitere vier Jahre hinzu! Insgesamt verbüßt er nun 11 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe. Die anschließende Sicherungsverwahrung bleibt aufrecht.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass S. zwischen Oktober 2018 und Oktober 2019 mehrere Kinder missbraucht und Minderjährige gegen Geld zu Pornodrehs überredet hat. Er hatte ihnen versprochen, die Filme im Darknet zu verkaufen und sie am Gewinn zu beteiligen. Lockmittel: Von dem Geld könnten sie “ganz viele Zigaretten kaufen”. Die Videos hat der Verurteilte angefertigt, aber nicht ins Darknet gestellt. Die Missbrauchstaten ließ S. teilweise von anderen Kindern filmen.

Der Beschuldigte zeigte sich bereits in der ersten Verhandlung am 7. Februar über seinen Verteidiger Michael Rehberger geständig.

S. wies in der Einlassung auch auf seine eigene Kindheit, in der er missbraucht worden sei, hin und beteuerte: Erst in Haft habe er verstanden, was seine Taten für die Opfer bedeuten. Er habe sich in der JVA für eine Therapie beworben.

Kinderpornos während des ersten Verfahrens entdeckt

Die Kinderpornos haben Ermittler während des vorhergehenden Strafverfahrens 2020 auf dem Handy des Beschuldigten und auf einer Festplatte entdeckt. Lesen Sie hier: Missbrauchsurteil gegen 30-Jährigen: Bundesgerichtshof (BGH) weist Revision zurück

Das Urteil ist auch bereits rechtskräftig.

Der Artikel wurde am 7. Februar 2022 und am 14. Februar 2022 aktualisiert. K’RUF hatte an dieser Stelle zuerst über das Thema berichtet.

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Michi Jo Standl
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